Flüchtlinge im Landkreis Nienburg dürfen Arbeit vor Registrierung aufzunehmen
Ukrainische Flüchtlinge dürfen im Landkreis Nienburg eine Arbeit aufzunehmen, bevor sie durch die Ausländerbehörde registriert wurden. Die „Allgemeinverfügung des Landkreises Nienburg zur Erteilung einer fiktiven Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung für ukrainische Staatsangehörige“ erlaubt allen Volljährigen, die sich mit Hauptwohnsitz in einer kreisangehörigen (Samt-)Gemeinde oder Stadt angemeldet und zuvor in der Ukraine gelebt haben, eine befristete Ausübung einer Beschäftigung bis zum 31. Juli 2022. Zur Arbeitsaufnahme reicht es aus, die Meldebescheinigung und den ukrainischen Pass vorzuzeigen. Die Verpflichtung einer zeitnahen Beantragung der Aufenthaltserlaubnis besteht aber weiterhin.